Naturschutz in der Sächsischen Schweiz

Sonnenuntergang in der Sächsischen SchweizDie Sächsische Schweiz ist seit 1956 Landschaftsschutzgebiet. Das Kerngebiet um den Kurort Rathen und das Kirnitzschtal, das eine Fläche von 93 km² bildet, wurde 1990 zum Nationalpark Sächsische Schweiz erklärt.

Dieser Status verbietet jegliche forstliche und landwirtschaftliche Nutzung, das verändern von Bodengehalt und Wasserläufen sowie das Anlegen neuer Straßen und Wege. Wanderer dürfen die markierten Wege nicht verlassen und Kletterer nur auf ausgetretenen Zugängen zu den Felsen gehen.

Das Gebiet um die Bastei, das Polenztal mit der Burg Hohnstein, die Felsen um die Thorwälder Wände und die Kirnitzschklamm sind Naturschutzgebiete. Reservate zum Schutz vom Aussterben bedrohter Tierarten befinden sich zwischen dem Kurort Rathen und Hohnstein, am Bösen Horn zwischen Teichstein und Großem Winterberg und in der Kirnitzschklamm.Landschaft um den Zirkelstein bei Schöna

Zum Schutz der Landschaft existiert ein umfangreicher Katalog von Rechtsvorschriften, die Sie als Besucher des Nationalparks „Sächsische Schweiz" einhalten sollten. Hier die wichtigsten Regeln im Überblick: