Die Sächsische Schweiz ist seit 1956 Landschaftsschutzgebiet. Das Kerngebiet um den
Kurort Rathen und das Kirnitzschtal, das eine Fläche von
93 km² bildet, wurde 1990 zum Nationalpark Sächsische Schweiz erklärt.
Das Gebiet um die Bastei, das Polenztal mit der Burg Hohnstein, die Felsen um die
Thorwälder Wände und die Kirnitzschklamm sind Naturschutzgebiete. Reservate zum Schutz
vom Aussterben bedrohter Tierarten befinden sich zwischen dem Kurort Rathen und Hohnstein,
am Bösen Horn zwischen Teichstein und Großem Winterberg und in der Kirnitzschklamm.
Zum Schutz der Landschaft existiert ein umfangreicher Katalog von Rechtsvorschriften, die Sie als Besucher des Nationalparks „Sächsische Schweiz" einhalten sollten. Hier die wichtigsten Regeln im Überblick: